Informationsschild der Polizei Köln zur Videoüberwachung
Ein Schild der Polizei Nordrhein-Westfalen, Standort Köln, informiert über Richtlinien zur Videoüberwachung. Es zeigt an, dass eine 24-Stunden-Videoüberwachung und Bildaufzeichnung gemäß §15a PolG NRW stattfindet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bei Versammlungen keine Videoüberwachung oder Bildaufzeichnung erfolgt. Kontaktinformationen des Verantwortlichen/Datenschutzbeauftragten des Polizeipräsidiums Köln sind im unteren Bereich des Schildes aufgeführt. Das Schild ist an einem Mast befestigt, mit einem unscharfen städtischen Hintergrund. Foto: Kevin Hackert | Lizenz: CC BY-NC 2.0 | Original: Flickr